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FRONTLEUCHTEN H1 LED 90 W 12V - PRO PAAR - WEIß kann in Schritten von 1 gekauft werden
Beschreibung
- LED/HALOGEN-Äquivalent: 90w
- Leistung in W: 11w
- Spannung Min/Max: 9-32v
- Lichtstrom: 90 l/w
- Farbe: reinweiß 6500K
- Verwendung: Mono-lux
- Werte für: 1 Lampe
- Wird als Paar verkauft
Die Verwendung von LED-Lampen anstelle von Halogenlampen sorgt für eine wesentlich stärkere und gleichmäßigere Ausleuchtung bei gleichzeitig deutlich reduziertem Stromverbrauch.
Die Lichtmaschine, Strahlen, Komodos und Schalter Ihres OLDTIMERS bleiben erhalten. Die Anpassung von LEDs an neuere Fahrzeuge wird aufgrund der Leistung des Lichtstrahls auch die Sicherheit verbessern.
Zur Erinnerung: Der Lichtstrom wird in Lumen (lm) gemessen. Eine herkömmliche H1-Halogenlampe mit 55 Watt gibt etwa 15 Lumen/w ab und verbraucht etwa 4 Ampere pro Lampe. Die H1-XPRO SLIM LED-Glühbirne hat einen Lichtstrom von bis zu 90 lm/w und einen geringeren Stromverbrauch von < 2A.
Sie hat einen 6 mm langen Sockel auf der Rückseite, wodurch sie in Leuchten ohne Versatz eingesetzt werden kann, z. B. in „ FLAT CIBIE“-Leuchten.
Sie hat kein Vorschaltgerät und ist die kürzeste H1-LED auf dem Markt, die diese Leistung und Robustheit bietet. Ihr Lichtstrahl ist perfekt auf den Brennpunkt des Tübbings abgestimmt.
Die Lebensdauer von LED-Lampen wird auf 2 bis 3.000 Stunden geschätzt und ist damit deutlich höher als die von herkömmlichen Glühbirnen (800 Stunden).
Die Entscheidung, Ihr Fahrzeug mit LED-Leuchten auszustatten, ist nicht nur eine Frage der Mode.
Sie dient vor allem der Sicherheit und dem visuellen Komfort auf der Straße.
Auch die Beibehaltung der mechanischen Teile des Fahrzeugs ist ein entscheidendes Argument für die Umstellung auf LED.
Heute ist der Ersatz von Halogen-, Xenon- und LED-Lampen nach der aktuellen Gesetzgebung nicht erlaubt. In der EU müssen Autoteile nach den UNECE-Spezifikationen für die Verwendung auf öffentlichen Straßen zertifiziert werden. Aktuelle ECE-Zertifikate gelten nur für Halogen-, Xenon- und LED-Lampen, die in Neufahrzeugen eingebaut sind: Es gibt jedoch keine besonderen Zulassungsanforderungen oder Einschränkungen für die Verwendung von nachrüstbaren LED-Lampen auf Privatstraßen.