FRONTLEUCHTEN H4-P43T LED 6V, 80W, SERIE 5 X CLASSIC - PRO PAAR - FERNLICHT WARMWEIß

Art.:
40630
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FRONTLEUCHTEN H4-P43T LED 6V, 80W, SERIE 5 X CLASSIC - PRO PAAR - FERNLICHT WARMWEIß kann in Schritten von 1 gekauft werden
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Beschreibung
- LED/HALOGEN-Äquivalent: 80w
- Leistung in W: 17w
- Spannung Min/Max: 5-9v
- Lichtstrom: 80 l/w
- Farbe: warmweiß 4300° Kv
- Verwendung: Bi-Lux
- Werte für: 1 Lampe
- Wird als Paar verkauft
 
Die Verwendung von LED-Lampen anstelle von Halogen- oder Glühlampen bietet eine viel stärkere und gleichmäßigere Beleuchtung bei gleichzeitig deutlich reduziertem Stromverbrauch.
 
Die Lichtmaschine oder der Dynamo, die Strahlen, die Komodos Ihres OLDTIMERS bleiben behalten. Die Anpassung von LEDs an neuere Fahrzeuge wird durch die Leistung des Lichtstrahls auch die Sicherheit fördern.
 
Zur Erinnerung: Der Lichtstrom wird in Lumen (lm) gemessen. Eine herkömmliche H4 6V Tungsten 35/45 w gibt ca. 15 Lumen/w ab und verbraucht ca. 4 Ampere pro Lampe und pro Funktion.
 
Diese H4-5XCL LED- Lampen haben einen Lichtstrom von bis zu 100 lm/w. Sie hat fast die gleichen Abmessungen wie die H4 6V im TUNGSTERN und wird ohne jegliche Änderung anstelle des Originals eingebaut.
 
Sie hat kein Vorschaltgerät. Sie ist die kürzeste H4 auf dem Markt für diese Leistung und Robustheit.
 
Die Lebensdauer von LED-Lampen wird auf 3.000-5.000 Stunden geschätzt und ist damit deutlich höher als die von herkömmlichen Glühbirnen (800-1.000 Stunden).
 
Die Entscheidung, Ihr Fahrzeug mit LED-Beleuchtung auszustatten, ist nicht nur eine Frage der Mode, sondern vor allem der Sicherheit und des visuellen Komforts auf der Straße.
 
Auch die Erhaltung der mechanischen und elektrischen Komponenten des Fahrzeugs ist ein entscheidendes Argument für die Umstellung auf LED.
 
Heute ist der Ersatz von Halogen-, Xenon- und LED-Lampen nach der aktuellen Gesetzgebung nicht erlaubt. In der EU müssen Autoteile nach den UNECE-Spezifikationen für die Verwendung auf öffentlichen Straßen zertifiziert werden. Aktuelle ECE-Zertifikate gelten nur für Halogen-, Xenon- und LED-Lampen, die in Neufahrzeugen eingebaut sind: Es gibt jedoch keine besonderen Zulassungsanforderungen oder Einschränkungen für die Verwendung von nachrüstbaren LED-Lampen auf Privatstraßen.