FRONTLEUCHTEN H7 4XL LED 2500 LM - PRO PAAR - WEIß

Art.:
40624
89,00 €
Je nach Lieferadresse kann die Mehrwertsteuer an der Kasse variieren. Mehr Info
Auf Lager
FRONTLEUCHTEN H7 4XL LED 2500 LM - PRO PAAR - WEIß kann in Schritten von 1 gekauft werden
So berechnen Sie die Versandkosten
Beschreibung
- Farbe: Weiß
- Verkauft pro Paar
 
Die Verwendung von LED-Lampen anstelle von Halogenlampen sorgt für eine wesentlich stärkere und gleichmäßigere Ausleuchtung bei gleichzeitig deutlich reduziertem Stromverbrauch.
 
Die Lichtmaschine oder der Generator, die Strahlen, die Comodos Ihres OLDTIMERS werden behalten. Die Anpassung von LEDs an neuere Fahrzeuge wird aufgrund der Leistung des Lichtstrahls auch die Sicherheit verbessern.
 
Zur Erinnerung: Die Lichtleistung einer LED wird in LUMEN (lm) gemessen, einem traditionellen H7-Halogen 55w, das ungefähr emittiert. 1100 lm, mit einem Verbrauch von etwa 4 Ampere pro Lampe.
Diese H7-4XL LED-Lampe, emittiert ein Minimum von 2500 lm, bei einem Verbrauch von 1,5 Ampere.
Er hat eine 14,7 mm lange hintere Basis, die es ermöglicht, ihn in der Optik zu platzieren, ohne sich nach hinten zu verschieben. Sie hat die gleichen Abmessungen wie die ursprüngliche H7-Halogenlampe und kann ohne jegliche Änderung anstelle des Originals montiert werden. (Plug&Play).
 
Die Lebensdauer von LED-Lampen wird auf 20 bis 30000 Stunden geschätzt und ist damit wesentlich länger als die herkömmlicher Glühbirnen (2 bis 3000 Stunden).
 
Die Entscheidung, Ihr Fahrzeug mit LED-Leuchten auszustatten, ist nicht nur eine Frage der Mode.
Sie dient vor allem der Sicherheit und dem visuellen Komfort auf der Straße.
 
Auch die Beibehaltung der mechanischen Teile des Fahrzeugs ist ein entscheidendes Argument für die Umstellung auf LED.
 
Heute ist der Ersatz von Halogen-, Xenon- und LED-Lampen nach der aktuellen Gesetzgebung nicht erlaubt. In der EU müssen Autoteile nach den UNECE-Spezifikationen für die Verwendung auf öffentlichen Straßen zertifiziert werden. Aktuelle ECE-Zertifikate gelten nur für Halogen-, Xenon- und LED-Lampen, die in Neufahrzeugen eingebaut sind: Es gibt jedoch keine besonderen Zulassungsanforderungen oder Einschränkungen für die Verwendung von nachrüstbaren LED-Lampen auf Privatstraßen.