GELBER SCHEINWERFER 6 BIS 12V - PRO 2 STÜCK (BA21D) (3 PINS)

Art.:
40656
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GELBER SCHEINWERFER 6 BIS 12V - PRO 2 STÜCK (BA21D) (3 PINS) kann in Schritten von 1 gekauft werden
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Beschreibung
- Farbe: GELB
- Paarweise verkauft
- 6 bis 12V
- 3 Stifte
- Ba21D
 
Durch den Einsatz von LED-Lampen als Ersatz für Halogen- oder Glühlampen genießen Sie eine viel stärkere und gleichmäßigere Ausleuchtung bei einem deutlich reduzierten Stromverbrauch.
 
Die 3 Stiftglühlampe wurde verwendet in französischen PKW in den Jahren 1920 bis 1960.
 
Diese Leistungen werden durch die hochwertigen LED Komponenten ermöglicht, die von hochentwickelten elektronischen Schaltungen angetrieben werden, die in die Lampe integriert sind.
 
Diese Lampe ist reines Plug-and-Play und erfordert keine Modifikation oder Anpassung. Sie wird anstelle der alten Glühlampe aus Wolfram auf den Originalträger gelegt.
 
Schließlich ist die Lebensdauer von LED-Lampen mit geschätzten 20.000 bis 30.000 Stunden viel länger als die von traditionellen Lampen (2.000 bis 3.000 Stunden).
Die Vorteile:
- Erhöhte Lichtleistung bis zu 100 W Halogenäquivalent
- Betriebsspannung 6 bis 15 V ohne Modifikation
- Reduzierter Verbrauch: 1,5A / 6v
- Sofortige Zündung
- Robuste und saubere Konstruktion in Alu Aviation
- Samsung LED-Komponenten
- Intensive Nutzung möglich
- Einfacher und schneller Einbau anstelle Ihrer BA21d Lampe, 3 Stifte ohne jegliche Modifikation Ihres Scheinwerfers. Plug and play.
 
Geeignet für: PEUGEOT FORD VEDETTE, COMETE, VENDOME, RENAULT FLORIDE, CARAVELLE, JUVA, SIMCA VEDETTE, CHAMBORD, TRIANON, RENAULT 4CV, DAUPHINE, FREGATE, PANHARD DYNA Z, PL17, PL 17, PL24 CT, CITROEN AMI 6, AMI 8, 2CV, SIMCA BEAULIEU, REGENCE, CITROEN TRACTION
 
Heutzutage ist der Austausch von Halogen-, Xenon- und LED-Lampen nach der geltenden Gesetzgebung nicht erlaubt. In der EU müssen Autoteile für den Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr nach UN/ECE-Spezifikationen zertifiziert sein. Die aktuellen ECE-Zertifikate gelten nur für Halogen-, Xenon- und LED-Lampen die in Neufahrzeugen verbaut werden. Für den Einsatz von Retrofit-LED-Lampen auf Privatstraßen gibt es jedoch keine besonderen Zulassungsvoraussetzungen oder Einschränkungen.