68,99 €
Je nach Lieferadresse kann die Mehrwertsteuer an der Kasse variieren. Mehr Info
Auf Lager
Nur noch 3 verfügbar
HECKSCHEIBENBLINKER LED-LAMPE 6 BIS 12V , 35 CM kann in Schritten von 1 gekauft werden
Beschreibung
- 4 Sicherheitsfunktionen
- Länge: 35 cm
Dieser Sicherheitslichtbalken soll Ihre Sichtbarkeit erhöhen. Er ergänzt die Originalausstattung des Fahrzeugs, die oft schlecht oder nicht gut sichtbar ist.
Sie hat die 4 Hauptbeleuchtungsfunktionen auf einem einzigen Träger, der dank 2 Saugnäpfen an der Heckscheibe Ihres Oldtimers angebracht ist. (POSITION, STOP, LINKER BLITZ, RECHTER BLITZ) + Warnung.
Es ist mit einem 3 m langen flexiblen Mehrleiterkabel mit einem 5-poligen Stecker ausgestattet.
Die Multifunktions-LED-Leiste ist abnehmbar, das Kabel bleibt am Fahrzeug befestigt und ist fast unsichtbar, Sie können es von der Heckscheibe entfernen, wenn Sie das Aussehen Ihres Oldtimers während einer Präsentation oder eines Rennens im ORIGINAL-Zustand erhalten möchten.
Sie können es auch mit einem doppelseitigen Stick reparieren, wenn Sie eine permanente Montage wünschen. Entfernen Sie einfach die Saugnäpfe.
Es funktioniert gleichgültig bei einer Spannung von 6 oder 12 Volt, ohne Anpassungen. Er verbraucht insgesamt nur 10w der 4 Funktionen.
Der Anschluss ist sehr einfach, man muss nur ein Rücklicht für die 2 Funktionen Position/Stop und an jedem der hinteren Blinker für die Funktionen Trun anschließen - die Masse ist für alle Funktionen gemeinsam. Es müssen nur 5 Drähte angeschlossen werden (siehe: Farbcode).
Es wird jedoch dringend empfohlen, die ursprünglichen Glühbirnen und Blinker durch LEDs zu ersetzen, um Erdschleifen zu vermeiden. Diese Erdschleifen können die einwandfreie Funktion der Stäbe beeinträchtigen.
Heute ist der Ersatz von Halogen-, Xenon- und LED-Lampen nach der aktuellen Gesetzgebung nicht erlaubt. In der EU müssen Autoteile nach den UNECE-Spezifikationen für die Verwendung auf öffentlichen Straßen zertifiziert werden. Aktuelle ECE-Zertifikate gelten nur für Halogen-, Xenon- und LED-Lampen, die in Neufahrzeugen eingebaut sind: Es gibt jedoch keine besonderen Zulassungsanforderungen oder Einschränkungen für die Verwendung von nachrüstbaren LED-Lampen auf Privatstraßen.
Diese Artikel könnten Ihnen eventuell auch gefallen!