LED-SCHEINWERFER 6/12 V REINWEIß, R2-P45T - PRO PAAR
Art.:
40663
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LED-SCHEINWERFER 6/12 V REINWEIß, R2-P45T - PRO PAAR kann in Schritten von 1 gekauft werden
Beschreibung
- Farbe: Reines Weiß
- Verkauft pro Paar
- 6V
- R2-P45T
Durch den Einsatz von LED-Lampen anstelle von Halogen- oder Glühlampen profitieren Sie von einer viel stärkeren und gleichmäßigeren Ausleuchtung bei gleichzeitig deutlich geringerem Stromverbrauch, wodurch die Lichtmaschine, der Lichtstrahl und der Komodo Ihres Oldtimers geschont werden.
Die Anpassung von LEDs an neuere Fahrzeuge wird auch die Sicherheit fördern, indem die Leistung des Lichtstrahls erhöht wird, um die Sicherheit im Nachtfahrmodus zu verbessern.
Diese neue R2 P45T LED-Glühbirne bietet die gleiche Helligkeit wie eine 100-W-Halogen-Glühbirne bei einem Verbrauch von nur 1,5 Ampere bei 6 V (0,9 A bei 12 V).
Diese Birne ist ein reines Plug&Play-Produkt, das keine Änderungen oder Anpassungen erfordert. Sie wird anstelle der alten Glühbirne in die Originalhalterung eingesetzt.
Die Lebensdauer von LED-Glühbirnen wird auf 20 bis 30.000 Stunden geschätzt, was viel länger ist als die von herkömmlichen Glühbirnen (2 bis 3.000 Stunden).
Die Entscheidung, Ihr Fahrzeug mit LED-Leuchten auszustatten, ist nicht nur eine modische Frage, sondern vor allem eine Frage der Sicherheit und des visuellen Komforts im Straßenverkehr.
Die Schonung der mechanischen und elektrischen Komponenten des Fahrzeugs ist ebenfalls ein entscheidendes Argument für den Umstieg auf LED.
Die Vorteile:
- Höhere Lichtleistung entsprechend 100 W Halogen
- Geringerer Verbrauch < 2A
- Sofortige und kontrollierte Zündung
- Robuste und saubere Konstruktion aus Flugzeugaluminium
- Intensive Nutzung
- Einfache und schnelle Installation anstelle Ihrer R2-CE-Lampe
- Asymmetrischer Flachstrahl
Heute ist der Ersatz von Halogen-, Xenon- und LED-Lampen nach der aktuellen Gesetzgebung nicht erlaubt. In der EU müssen Autoteile nach den UNECE-Spezifikationen für die Verwendung auf öffentlichen Straßen zertifiziert werden. Aktuelle ECE-Zertifikate gelten nur für Halogen-, Xenon- und LED-Lampen, die in Neufahrzeugen eingebaut sind: Es gibt jedoch keine besonderen Zulassungsanforderungen oder Einschränkungen für die Verwendung von nachrüstbaren LED-Lampen auf Privatstraßen.