SCHEINWERFER BA21D LED 3 PINS 12V - PRO 2 STÜCK - WARMWEIß

Art.:
40665
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SCHEINWERFER BA21D LED 3 PINS 12V - PRO 2 STÜCK - WARMWEIß kann in Schritten von 1 gekauft werden
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Beschreibung
- Sockel: BA21D - 3 Stifte
- LED/HALOGEN-Äquivalent: 100w
- Farbe: warmweiß 4300K
- Spannung : 12v
- Verbrauch : 17W
- Externes Vorschaltgerät : NEIN (integriert)
- Wird als Paar verkauft
 
Die Verwendung von LED-Lampen anstelle von Halogen- oder Glühbirnen ermöglicht eine viel stärkere und gleichmäßigere Beleuchtung bei gleichzeitig deutlich geringerem Stromverbrauch.
 
Die Lichtmaschine oder der Dynamo, die Lichtkegel und die Komodos Ihres Oldtimers werden geschont. Die Umrüstung auf LEDs bei neueren Fahrzeugen fördert durch die Stärke des Lichtstrahls auch die Sicherheit.
 
Zur Erinnerung: Die Lichtleistung einer LED wird in Lumen (lm) gemessen. Eine BA21d mit 3 Stiften und herkömmlichem Glühfaden 6V 40/45w strahlt etwa 500/800 lm und verbraucht etwa 6A/6v pro Glühbirne und pro Funktion.
Die 3 Pins ist in französischen Autos seit den 20er Jahren bis 1960 zu finden.
 
Die neue BA21d LED-Glühbirne mit 3 Stiften strahlt eine Helligkeit aus, die einer 100w Halogenlampe entspricht, und verbraucht dabei nur 1,5 Ampere bei 6v (0,9A bei 12V).
Diese Leistung ist dank der hochwertigen LED-Komponenten möglich, die von hochentwickelten elektronischen Schaltungen gesteuert werden, die in die Glühbirne integriert sind.
Diese Glühbirne ist ein reines Plug@Play-Produkt und erfordert keinerlei Änderungen oder Anpassungen. Sie wird in die Originalhalterung eingesetzt und ersetzt die alte Glühbirne mit Wolframfaden.
 
Die Entscheidung, Ihr Fahrzeug mit einer LED-Beleuchtung auszustatten, ist nicht nur eine Frage der Mode, sondern dient in erster Linie der Sicherheit und dem visuellen Komfort auf der Straße. Auch die Schonung der mechanischen und elektrischen Organe des Fahrzeugs ist ein entscheidendes Argument für den Umstieg auf LEDs.
 
Schließlich ist die Lebensdauer von LED-Lampen mit geschätzten 20 & 30000 h deutlich höher als die von herkömmlichen Glühbirnen (2 bis 3000 h).
 
Heute ist der Ersatz von Halogen-, Xenon- und LED-Lampen nach der aktuellen Gesetzgebung nicht erlaubt. In der EU müssen Autoteile nach den UNECE-Spezifikationen für die Verwendung auf öffentlichen Straßen zertifiziert werden. Aktuelle ECE-Zertifikate gelten nur für Halogen-, Xenon- und LED-Lampen, die in Neufahrzeugen eingebaut sind: Es gibt jedoch keine besonderen Zulassungsanforderungen oder Einschränkungen für die Verwendung von nachrüstbaren LED-Lampen auf Privatstraßen.